Mehrweggeschirrpflicht im Kanton Basel-Stadt

Wer in der Gemeinde Riehen auf der Allmend, in öffentlichen Parkanlagen oder anderen öffentlichen Flächen der Gemeinde Getränke und Esswaren zum unmittelbaren Verzehr verkauft, ist verpflichtet, Mehrweggeschirr zu verwenden.

Dasselbe gilt für Veranstaltungen auf privatem Grund, sollte es sich um eine öffentliche Veranstaltung mit über 500 Personen handeln, bei der während des gesamten Events Getränke und Esswaren zum sofortigen Verzehr angeboten werden.

Hier gehts zu den ausführlichen Infos. 

 

 

Abonnieren Sie unseren Newsletter hier.

 

Kulturbüro Riehen
Baselstrasse 30
CH-4125 Riehen

Postadresse:
Gemeinde Riehen
Kulturbüro Riehen
Wettsteinstrasse 1
CH-4125 Riehen


Telefon: +41 61 646 81 09
kulturbuero@riehen.ch

Kulturbüro Riehen | Baselstrasse 30 | CH-4125 Riehen 1 | Telefon: +4161 646 81 09  |  kulturbuero@riehen.ch | www.kulturbuero-riehen.ch