Ob Vereinsfest, kulturelle Veranstaltung oder Nachbarschaftstreffen im öffentlichem Raum - meistens braucht es dafür eine oder mehrere Bewilligungen. Die häufigsten haben wir hier für Sie aufgelistet:
Veranstaltungsort |
Veranstaltungen auf Allmend
Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind bewilligungspflichtig. Neu werden die Allmendgesuche für Gemeindeallmend über die Allmendverwaltung Basel-Stadt beantragt, jedoch weiterhin von der Gemeinde Riehen bearbeitet.
Auf den Belegungslisten können Sie die Verfügbarkeit ihres Veranstaltungsortes prüfen und via das entsprechende Formular eine Bewilligung der Allmendverwaltung beantragen. Bitte beachten Sie, dass der definitive Antrag ist mindestens 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen ist.
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Veranstaltungen in Grünanlagen Planen Sie eine Veranstaltung in einer Grünanlage in Riehen? Für die Nutzung des Zirkusplatzes im Sarasinpark muss das Belegungsgesuch der Gemeindegärtnerei Riehen eingereicht werden. Für alle anderen Vorhaben kontaktieren Sie bitte das Kulturbüro Riehen. |
Apéros auf öffentlichem Grund Apèros auf öffentlichem Grund bis zu 60 Personen sollten zur Koordination via Meldeformular der Allmendverwaltung des Tiefbauamts gemeldet werden. Die Meldung ist kostenlos. Bei Apéros dürfen keine Getränke oder Speisen verkauft werden, ansonsten braucht es eine Festwirtschaftsbewilligung. |
Private Veranstaltungen auf privatem Grund Wer auf privatem Grund eine private Veranstaltung (z. B. Geburtstags- oder Jubiläumsfest, Gartenfest, private Musikdarbietung) durchführt, braucht dazu keine behördliche Bewilligung. Dies gilt unter anderem für Geburtstagsfeste im Hof oder Garten. Es gilt die gesetzliche Nachtruhe von 23 bis 7 Uhr. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. |
Essen & Trinken |
Festwirtschaftsbewilligung Sobald Getränke und Speisen an Ihrem Anlass verkauft werden, benötigen Sie eine Festwirtschaftsbewilligung vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat des Kantons Basel-Stadt. |
Programm & Infrastruktur |
Feuerwerk Private Feuerwerke ausserhalb der Feierlichkeiten zum Silvester und Bundesfeier benötigen immer eine Bewilligung der Kantonspolizei Basel-Stadt. |
Informations- und Marktstände Wenn Sie einen Informations- oder Marktstand in Riehen betreiben möchten, müssen Sie das entsprechende Gesuchsformular einreichen. Das Kundenzentrum der Gemeinde Riehen steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung: Tel: +41 646 81 11 / E-Mail: kundenzentrum@riehen.ch |
Lautsprecher |
Strassenmusik & Strassenkunst Die Strassenmusik und Strassenkunst unterliegen festgelegten Regeln. Im Merkblatt zur Strassenmusik finden Sie alle nötigen Informationen dazu. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Kantonspolizei Basel-Stadt. |
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Lärm |
Nachtruhe Von 23 bis 7 Uhr gilt Nachtruhe. Lärmende Aktivitäten sind während dieser Zeit untersagt. Die Nutzung von Lautsprechern ist ab 22 Uhr und an Ruhetagen bewilligungspflichtig. Hier finden Sie einen Leitfaden der kantonalen Abteilung Lärmschutz für Veranstaltende im öffentlichen Raum. |
Weitere Informationen zum Bewilligungswesen der Gemeinde Riehen finden Sie hier.
Kulturbüro Riehen
Baselstrasse 30
CH-4125 Riehen
Telefon: +41 61 646 81 09
kulturbuero@riehen.ch
Kulturbüro Riehen | Baselstrasse 30 | CH-4125 Riehen 1 | Telefon: +4161 646 81 09 | kulturbuero@riehen.ch | www.kulturbuero-riehen.ch