Am 14. April hat der Bundesrat Lockerungen in den Bereichen Gastronomie sowie Kultur, Freizeit und Sport bekannt gegeben. Diese treten am Montag, 19. April in Kraft. Private Versammlungen sind nach wie vor im Innenbereich auf 10 Personen und im Freien auf 15 Personen beschränkt. Es gilt, wo möglich, weiterhin eine Homeoffice-Pflicht.
Die wichtigsten Änderungen ab 19. April:
Alle beschlossenen Massnahmen finden Sie hier auf der Webseite des BAG. Detaillierte Informationen zu den geltenden Bestimmungen in BS finden Sie hier.
Geöffnet sind folgende Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Riehen:
Geltungsdauer
Der Bundesrat hat nicht kommuniziert, wann über weitere Massnahmen beschlossen wird. Aktuelle Hinweise und Änderungen finden Sie wie immer auf den Corona-Webseiten des Bundes und des Kantons Basel-Stadt.
Die Gemeinde dankt für das Verständnis.
Kulturbüro Riehen
Baselstrasse 30
CH-4125 Riehen
Telefon: +41 61 646 81 09
kulturbuero@riehen.ch
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