Am Mittwoch, 13. Januar hat der Bund verschärfte Covid-Massnahmen bekanntgegeben. Diese gelten ab Montag, 18. Januar 2021 und sind bis auf auf Weiteres bis Ende Februar befristet. Neben Restaurants, Kultur- und Freizeitbetrieben schliessen neu auch Läden des nicht täglichen Bedarfs. Private Versammlungen sind auf 5 Personen beschränkt. Es gilt, wo möglich, eine Homeoffice-Pflicht.
Alle beschlossenen Massnahmen finden Sie hier auf der Webseite des BAG. Detaillierte Informationen zu den geltenden Bestimmungen in BS finden Sie hier.
Weiterhin sind folgende Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Riehen geschlossen:
Ausnahmeregelungen
Geltungsdauer
Die bundesrätlichenMassnahmen gelten befristet bis Ende Februar 2021. Aktuelle Hinweise und Änderungen finden Sie wie immer auf den Corona-Webseiten des Bundes und des Kantons Basel-Stadt.
Die Gemeinde dankt für das Verständnis.
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